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AGB Quick-Jobtrend

Gegenstand des Vertrages

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Quick-Jobtrend Arbeitsvermittlung und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden "AG" genannt. 

1. Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen Quick-Jobtrend und dem AG gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des AG, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit  Quick-Jobtrend schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank von Quick-Jobtrend  bzw. die Verwaltung der Daten der Arbeitssuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung und gesetzlichen Fristen. 

2. Vertragsabschluss
Der AG erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der Quick-Jobtrend gegenüber, dass Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die Quick-Jobtrend ist berechtigt, die Personalien des AG auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragvereinbarung für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw.) weiterzugeben, telefonische AG geben Ihre Zustimmung über Speicherung Ihrer Telefonnummer. 

Quick-Jobtrend ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des AG Bewerbungsbildermaterial (Gesichtsprofile/Ganzkörperprofile) anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte von ihm Beauftragte zu produzieren. Mit VGS sind alle Dienstleistungen kostenlos.

3. Vergütung
 Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn infolge der erfolgreichen Arbeitsvermittlung durch Quick-Jobtrend ein Arbeitsvertrag mündlich, wie auch schriftlich zustande gekommen ist und der AG die Arbeitsaufnahme antritt. Dabei spielt es keine Rolle, ob zu diesem Zeitpunkt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt oder nicht. Im Nachweisgesetz ist verankert, dass der Arbeitgeber spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen hat. Bei Vorlage eines gültigen Originalvermittlungsgutscheines ist zunächst die Zahlung der Vermittlungsvergütung nach Vorschrift SGB III §421g, § 296, bis zur Zahlung der zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Job-Center gestundet.
Versäumt der AG die Zusendung des Originalvermittlungsgutscheines, ergeht die Rechnungslegung über die im Vermittlungsgutschein ausgewiesene Höhe von 2000,00 € inkl. ges. MwSt. an den AG.


3.1 Honorarvereinbarungen im Rahmen der Personalvermittlung im Auftrag eines Unternehmens       
Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung eines Honorars, auf der Basis eines Angebotes, vor  dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages im Rahmen der Tätigkeit der Quick Jobtrend.  Zahlungsziel sind 7 Tage nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, des Vermittelten Bewerbers an den Arbeitgeber.  Auf  alle durch den Arbeitgeber zu zahlende Beträge wird die gesetzliche  Mehrwertsteuer  in Höhe von 19 % erhoben.


4. Dienstleistungsbeginn
Die Quick-Jobtrend beginnt für den AG gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden, ebenfalls bei telefonischer Anfrage des AG. Hat der AG keinen Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Arbeitsamt zu beanspruchen, hat der AG die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen bzw. wird mit dem AG ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen. 

5. Vertragsdauer
Der Vertrag gilt für unbestimmte Zeit, längstens jedoch bis zu einer erfolgreichen Vermittlung.


6. Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages kann jederzeit zum nächsten Monatsende in schriftlicher Form erfolgen. Ein rechtmäßig entstandener Anspruch auf eine Vergütung wird durch eine Kündigung nicht ausgeschlossen.


7. Haftung der Quick-Jobtrend
Die Quick-Jobtrend übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des AG und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice der Quick-Jobtrend in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann die Quick-Jobtrend weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind. 

8. Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel, durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen. 


Gerichtsstand ist Halle/Saale, 17.03.2008     (geändert Juli 2010)